Durchgangsarzt (D-Arzt)

Was ist ein Durchgangsarzt?

Die Berufsgenossenschaften sind als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung verpflichtet, bei Arbeitsunfällen schnellstmöglich eine sachgemäße, fachärztliche oder unfallmedizinische Heilbehandlung und Versorgung zu gewährleisten.

Hierzu bestellen sie so genannte Durchgangsärzte, die nach Diagnosestellung über den weiteren Therapieverlauf (ärztliche, fachärztliche oder unfallmedizinische Versorgung, berufsgenossenschaftliche Heilbehandlung) entscheiden und den weiterbehandelnden Arzt bestimmen.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung ist die freie Arztwahl des Versicherten bei berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlungen also stark eingeschränkt.

Für die Bestellung müssen Durchgangsärzte unter anderem eine Weiterbildung zum Chirurgen oder Orthopäden und Arbeitserfahrungen auf einer Unfallstation sowie eine besondere Praxisausstattung (OP- und Röntgen-Raum) nachweisen.

(§ 26 SGB VII)


Das Durchgangsarzt-Verfahren

Wenn ein Unfall bei der Arbeit vermutlich zu einer Arbeitsunfähigkeit führt, dann muss der Verletzte einen Durchgangsarzt (D-Arzt) aufsuchen. Mit diesem sogenannten D-Arzt-Verfahren wird sichergestellt, dass die Unfallverletzten schnell die bestmögliche Behandlung erhalten.

Durchgangsärzte sind Fachärzte für Chirurgie oder Orthopädie mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen auf dem Gebiet der Unfallmedizin. Sie werden von den Unfallversicherungsträgern bestellt. Neben der entsprechenden Qualifikation, d.h. einer abgeschlossenen Facharzt-Weiterbildung zum Chirurgen oder Orthopäden sowie der erforderlichen personellen und räumlichen Praxisausstattung, muss der Arzt, der sich um eine Bestellung zum D-Arzt bewirbt, eine ständige unfallärztliche Bereitschaft gewährleisten.


D-Ärzte entscheiden über die weitere Behandlung

Grundsätzlich sind sowohl die Arbeitgeber als auch die erstbehandelnden Ärzte verpflichtet, alle Arbeitsunfähigen oder alle Unfallverletzten, die voraussichtlich länger als eine Woche behandelt werden müssen, unverzüglich einem D-Arzt vorzustellen. Dieser entscheidet nach einer von ihm selbst durchgeführten Untersuchung, ob eine besondere Heilbehandlung oder eventuell auch eine stationäre Einweisung notwendig ist oder ob die hausärztliche Versorgung ausreicht. Das Ergebnis dieser Untersuchung hält er in einem Bericht (D-Bericht) fest.

Die hier fixierte Entscheidung, in welcher Form nach dem Arbeitsunfall die Heilbehandlung des Verletzten erbracht werden soll und von wem sie durchgeführt wird, ist für den Unfallversicherungsträger bindend.


Durchgangsarzt - Dr. med. Heinz Gerschner

Im Jahre 1990 wurde ich durch den Landesverband Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern der gewerblichen Berufsgenossenschaft zum Durchgangsarzt bestellt.
Nach meiner Facharztausbildung wurde ich 1980 Unfallbereichsarzt. Nach mehrjährigen klinischen und ambulanten traumatologischen Spezialausbildungen wurde ich zum Oberarzt und später zum Chefarzt einer chirurgischen Abteilung ernannt.

Im Stadtbezirk Lichtenberg war ich langjährig als Leiter der Unfallärzteberatungskommission tätig. Durch meine Ausbildung sind mir alle Methoden der Unfallchirurgie bekannt und werden aufgrund des hohen Patientenaufkommen in meiner Durchgangsarztpraxis häufig angewandt. Durch kontinuierliche Fortbildungen, die überwiegend im Unfallkrankenhaus Berlin erfolgen, bilde ich mich in meinem Fachgebiet ständig fort.
In meiner langjährigen Tätigkeit als Unfallarzt/Durchgangsarzt habe ich eine Unzahl von Unfallbegutachtungen, sowohl für die Berufsgenossenschaft, als auch für private Unfallversicherer, Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte durchgeführt. Von der Ärztekammer Berlin bin ich als Fachgutachter bestellt.
Als Durchgangsarzt behandle ich die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen aber auch Schul- und Kitaunfälle.

Unsere modern eingerichtete Praxis verfügt über alle notwendigen diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten. An meinem Niederlassungssitz im Ärztehaus Rummelsburger Str. 13 arbeite ich in enger kollegialer Verbundenheit mit Fachärzten aller Fachgebiete zusammen.