Durchgangsarzt (D-Arzt) |
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Was ist ein Durchgangsarzt?Die Berufsgenossenschaften sind als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung verpflichtet, bei Arbeitsunfällen schnellstmöglich eine sachgemäße, fachärztliche oder unfallmedizinische Heilbehandlung und Versorgung zu gewährleisten. Hierzu bestellen sie so genannte Durchgangsärzte,
die nach Diagnosestellung über den weiteren Therapieverlauf (ärztliche,
fachärztliche oder unfallmedizinische Versorgung, berufsgenossenschaftliche
Heilbehandlung) entscheiden und den weiterbehandelnden Arzt bestimmen. Für die Bestellung müssen Durchgangsärzte unter anderem eine Weiterbildung zum Chirurgen oder Orthopäden und Arbeitserfahrungen auf einer Unfallstation sowie eine besondere Praxisausstattung (OP- und Röntgen-Raum) nachweisen. (§ 26 SGB VII) |
Das Durchgangsarzt-VerfahrenWenn ein Unfall bei der Arbeit vermutlich zu einer Arbeitsunfähigkeit führt, dann muss der Verletzte einen Durchgangsarzt (D-Arzt) aufsuchen. Mit diesem sogenannten D-Arzt-Verfahren wird sichergestellt, dass die Unfallverletzten schnell die bestmögliche Behandlung erhalten. Durchgangsärzte sind Fachärzte für Chirurgie oder Orthopädie
mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen auf dem Gebiet der Unfallmedizin.
Sie werden von den Unfallversicherungsträgern bestellt. Neben der
entsprechenden Qualifikation, d.h. einer abgeschlossenen Facharzt-Weiterbildung
zum Chirurgen oder Orthopäden sowie der erforderlichen personellen
und räumlichen Praxisausstattung, muss der Arzt, der sich um eine
Bestellung zum D-Arzt bewirbt, eine ständige unfallärztliche
Bereitschaft gewährleisten. |
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D-Ärzte entscheiden über die weitere BehandlungGrundsätzlich sind sowohl die Arbeitgeber als auch die erstbehandelnden Ärzte verpflichtet, alle Arbeitsunfähigen oder alle Unfallverletzten, die voraussichtlich länger als eine Woche behandelt werden müssen, unverzüglich einem D-Arzt vorzustellen. Dieser entscheidet nach einer von ihm selbst durchgeführten Untersuchung, ob eine besondere Heilbehandlung oder eventuell auch eine stationäre Einweisung notwendig ist oder ob die hausärztliche Versorgung ausreicht. Das Ergebnis dieser Untersuchung hält er in einem Bericht (D-Bericht) fest. Die hier fixierte Entscheidung, in welcher Form nach dem Arbeitsunfall die Heilbehandlung des Verletzten erbracht werden soll und von wem sie durchgeführt wird, ist für den Unfallversicherungsträger bindend. |
Durchgangsarzt - Dr. med. Heinz GerschnerIm Jahre 1990 wurde ich durch den Landesverband Berlin, Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern der gewerblichen Berufsgenossenschaft zum Durchgangsarzt
bestellt. Im Stadtbezirk Lichtenberg war ich langjährig als Leiter der Unfallärzteberatungskommission
tätig. Durch meine Ausbildung sind mir alle Methoden der Unfallchirurgie
bekannt und werden aufgrund des hohen Patientenaufkommen in meiner Durchgangsarztpraxis
häufig angewandt. Durch kontinuierliche Fortbildungen, die überwiegend
im Unfallkrankenhaus Berlin erfolgen, bilde ich mich in meinem Fachgebiet
ständig fort. Unsere modern eingerichtete Praxis verfügt über alle notwendigen diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten. An meinem Niederlassungssitz im Ärztehaus Rummelsburger Str. 13 arbeite ich in enger kollegialer Verbundenheit mit Fachärzten aller Fachgebiete zusammen. |